2022 wird der Rechungszins für alle Arten von Lebensversicherungsprodukten auf nur noch 0,25 % gesenkt. Dies wird massive Auswirkungen nicht nur auf neue Altersvorsorgeverträge haben. Da die Medien – wenn überhaupt – sicher wieder nur sehr oberflächlich und mit Halbwissen berichten werden, möchten wir Ihnen hier gerne echte Fakten liefern.
DIE VERSICHERER SIND NICHT SCHULD!
Die Senkung des Rechnungszinses ist der anhaltenden Null-ZinsSituation, in der wir uns seit Jahren befinden, geschuldet. Die Senkung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden, um die Kalkulation der Versicherer für Kunden sicherer zu machen. Versicherungen müssen ihrem Namen entsprechend sicher sein und immer funktionieren, damit auch Ihre Planungen als Kunde nicht durch böse Überraschungen gestört werden.
GARANTIEN SIND KEINE VERSPRECHEN!
Im Zuge dieser Sicherheit spielen Garantien eine wichtige Rolle. Personen außerhalb der Versicherungsbranche können oft nicht nachvollziehen, warum Garantien immer als sehr teure Angelegenheit dargestellt werden. Anders als bei einem Versprechen, dass man schon mit Zuzahlungen einspringt, wenn z. B. die Erträge eines Vertrags nicht ausreichend sind, um die vereinbarte Mindestrente zu bilden, müssen Versicherer Rückstellungen für diese Garantiezusagen bilden. Evtl. macht es dieses Beispiel greifbarer: Sie feiern einen runden Geburtstag und holen 100 Bratwürste bei Ihrem Stammmetzger. Beim Abholen sagen Sie, dass Sie evtl. nochmal 100 brauchen. Der Metzger sagt, Sie müssten sich keine Sorgen machen, zur Not würde er die fehlenden fix produzieren. Müsste der Metzger wie ein Versicherer arbeiten, müsste er sofort nach seiner Zusage besagte 100 Würste herstellen und im Kühlraum für Sie bereitstellen. Egal ob Sie diese dann auch benötigen oder nicht. Da wir es mit Geld und nicht mit Würsten zu tun haben, kommt erschwerend hinzu, dass diese Geldmittel im Grunde so gut wie eingefroren sind und man nichts wirklich Lukratives damit anstellen kann. Mit dem gesenkten Rechnungszins muss man noch mehr Geld zurückstellen, da man nun nur noch mit einer jährlichen Verzinsung von 0,25 % rechnen darf. Versicherer erwirtschaften mit klassischen Produkten 2021 immer noch eine Gesamtverzinsung von 2,13 %. Das wird mit dem neuen Rechnungszins nicht mehr möglich sein.
KALKULATIONSZINS Notwendige Laufzeit zur Erreichung der Mindestleistung (in Höhe der eingezahlten Beiträge) - Kosten: 1,5 %
0,90 % 15 Jahre
0,50 % 37 Jahre
0,25 % > 100 Jahre
DIE FÜLLUNG MUSS SICH ÄNDERN
Der Weg in die Zukunft liegt bei investmentorientierteren Rentenverträgen, die idealerweise keine oder verringerte Garantien (im Vergleich zum heutigen Regelfall) ausweisen. Dies bietet den Versicherern wieder die Luft, starke Renditen für Sie zu erwirtschaften. Von einem größeren Risiko kann man dabei nur sprechen, wenn man weiterhin von Zinsen träumt, die es aber einfach nicht mehr gibt. Betrachtet man sich einen beliebigen Index wie etwa den DAX, wird man feststellen, dass es bei Spardauern von mehr als zehn Jahren (wie man sie bei einem Alterssparvertrag nun einmal hat) keine negativen Erträge gibt. Man braucht die Garantien also faktisch gar nicht. Dass man sich daran erst gewöhnen muss, verstehen wir. Steuerliche und anderweitige Förderungen (entsprechend der gewählten Schicht der Altersvorsorge) machen Rentenversicherungen auch weiterhin sehr attraktiv, wenn man bereit ist, das tote Pferd nicht weiter zu reiten – dann sehen wir sogar keine andere Möglichkeit des Alterssparens, die sicherer und lukrativer wäre.
SONDERFALL RIESTER
Riester wurde in den letzten Jahren in den Medien bestenfalls sehr kritisch betrachtet. Meist eher zu unrecht durch den Dreck gezogen. Die Berichterstattung war hanebüchen. Viel Kritik an hohen Kosten (nötig z. B. wegen der regelmäßigen Kommunikation mit Zulagenstellen, Finanzämtern, Übertragungen etc.), Zulagen oft nicht erwähnt, zusätzliche Steuerersparnis erst recht nicht. Riester ist eine wirklich wunderbare Sache – nur die dort vorgeschriebenen Garantien lassen sich mit dem neuen Rechnungszins kaum noch darstellen. Daher ziehen sich immer mehr Riester-Anbieter aus dem Neugeschäft zurück. Sie können das einfach nicht mehr leisten, was nötig wäre. Wer den Anbieter und/oder den Durchführungsweg ändern möchte, dem ist gut damit geraten, sich noch in diesem Jahr umzuschauen, da es nächstes Jahr ein deutlich überschaubareres Feld an Anbietern geben könnte.
BIOMETRIE: BERUFSUNFÄHIGKEIT, TODESFALLABSICHERUNG UND CO
Auch bei den Biometrieprodukten, die Ihnen finanziellen Schutz bei Eintreten einer Krankheit, bei Tod oder anderem bieten, wird es Änderungen geben. Hier müssen die Versicherer bedingt durch den niedrigeren Rechnungszins die Beiträge anheben. Hier empfiehlt es sich also, die eigene Absicherungssituation noch in diesem Jahr zu optimieren. Preiswerter wird es wohl nicht mehr möglich sein.
ALTVERTRÄGE SIND NICHT BETROFFEN!
Natürlich werden Sie sich jetzt fragen, was mit Ihren bestehenden Verträgen wird. Hier können Sie beruhigt sein: Es wird keine direkten Auswirkungen geben, da den alten Verträgen auch noch die alte Kalkulation zugrunde liegt. Die Versicherer unterliegen in Deutschland einer sehr strengen Aufsicht und sind alle in der Lage, dauerhaft ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das betrifft z. B. auch alte Lebens- und Rentenversicherungen mit noch sehr hohen Garantiezinsen. Für diese werden Zinszusatzreserven aus den laufenden Erträgen bebildet, sodass jede Garantie auch eine Garantie bleibt und nicht nur ein Versprechen, das vielleicht nicht gehalten werden kann. Egal ob es um Ihr Geld fürs Alter geht oder um die Absicherung eines möglichen Lebensereignisses. Mit Ihren bestehenden Versicherungen sind Sie sicher. In allen Bereichen, in denen evtl. noch Optimierungsbedarf besteht, kann es sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr zu besprechen.
Wir sind auf jeden Fall für Sie da!
tel.: +49 30 921 049 73-0
fax: +49 30 921 049 73-9
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