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Senkung des Rechnungszinses

10. August 2021

2022: RECHNUNGSZINSSENKUNG - WAS SIND DIE FOLGEN?


2022 wird der Rechungszins für alle Arten von Lebensversicherungsprodukten auf nur noch 0,25 % gesenkt. Dies wird massive Auswirkungen nicht nur auf neue Altersvorsorgeverträge haben. Da die Medien – wenn überhaupt – sicher wieder nur sehr oberflächlich und mit Halbwissen berichten werden, möchten wir Ihnen hier gerne echte Fakten liefern.


DIE VERSICHERER SIND NICHT SCHULD!

Die Senkung des Rechnungszinses ist der anhaltenden Null-ZinsSituation, in der wir uns seit Jahren befinden, geschuldet. Die Senkung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden, um die Kalkulation der Versicherer für Kunden sicherer zu machen. Versicherungen müssen ihrem Namen entsprechend sicher sein und immer funktionieren, damit auch Ihre Planungen als Kunde nicht durch böse Überraschungen gestört werden.


GARANTIEN SIND KEINE VERSPRECHEN!

Im Zuge dieser Sicherheit spielen Garantien eine wichtige Rolle. Personen außerhalb der Versicherungsbranche können oft nicht nachvollziehen, warum Garantien immer als sehr teure Angelegenheit dargestellt werden. Anders als bei einem Versprechen, dass man schon mit Zuzahlungen einspringt, wenn z. B. die Erträge eines Vertrags nicht ausreichend sind, um die vereinbarte Mindestrente zu bilden, müssen Versicherer Rückstellungen für diese Garantiezusagen bilden. Evtl. macht es dieses Beispiel greifbarer: Sie feiern einen runden Geburtstag und holen 100 Bratwürste bei Ihrem Stammmetzger. Beim Abholen sagen Sie, dass Sie evtl. nochmal 100 brauchen. Der Metzger sagt, Sie müssten sich keine Sorgen machen, zur Not würde er die fehlenden fix produzieren. Müsste der Metzger wie ein Versicherer arbeiten, müsste er sofort nach seiner Zusage besagte 100 Würste herstellen und im Kühlraum für Sie bereitstellen. Egal ob Sie diese dann auch benötigen oder nicht. Da wir es mit Geld und nicht mit Würsten zu tun haben, kommt erschwerend hinzu, dass diese Geldmittel im Grunde so gut wie eingefroren sind und man nichts wirklich Lukratives damit anstellen kann. Mit dem gesenkten Rechnungszins muss man noch mehr Geld zurückstellen, da man nun nur noch mit einer jährlichen Verzinsung von 0,25 % rechnen darf. Versicherer erwirtschaften mit klassischen Produkten 2021 immer noch eine Gesamtverzinsung von 2,13 %. Das wird mit dem neuen Rechnungszins nicht mehr möglich sein.


KALKULATIONSZINS                                              Notwendige Laufzeit zur Erreichung der Mindestleistung (in Höhe der                                                                                                    eingezahlten Beiträge) - Kosten: 1,5 %

0,90 % 15 Jahre

0,50 % 37 Jahre

0,25 % > 100 Jahre


DIE FÜLLUNG MUSS SICH ÄNDERN

Der Weg in die Zukunft liegt bei investmentorientierteren Rentenverträgen, die idealerweise keine oder verringerte Garantien (im Vergleich zum heutigen Regelfall) ausweisen. Dies bietet den Versicherern wieder die Luft, starke Renditen für Sie zu erwirtschaften. Von einem größeren Risiko kann man dabei nur sprechen, wenn man weiterhin von Zinsen träumt, die es aber einfach nicht mehr gibt. Betrachtet man sich einen beliebigen Index wie etwa den DAX, wird man feststellen, dass es bei Spardauern von mehr als zehn Jahren (wie man sie bei einem Alterssparvertrag nun einmal hat) keine negativen Erträge gibt. Man braucht die Garantien also faktisch gar nicht. Dass man sich daran erst gewöhnen muss, verstehen wir. Steuerliche und anderweitige Förderungen (entsprechend der gewählten Schicht der Altersvorsorge) machen Rentenversicherungen auch weiterhin sehr attraktiv, wenn man bereit ist, das tote Pferd nicht weiter zu reiten – dann sehen wir sogar keine andere Möglichkeit des Alterssparens, die sicherer und lukrativer wäre.


SONDERFALL RIESTER

Riester wurde in den letzten Jahren in den Medien bestenfalls sehr kritisch betrachtet. Meist eher zu unrecht durch den Dreck gezogen. Die Berichterstattung war hanebüchen. Viel Kritik an hohen Kosten (nötig z. B. wegen der regelmäßigen Kommunikation mit Zulagenstellen, Finanzämtern, Übertragungen etc.), Zulagen oft nicht erwähnt, zusätzliche Steuerersparnis erst recht nicht. Riester ist eine wirklich wunderbare Sache – nur die dort vorgeschriebenen Garantien lassen sich mit dem neuen Rechnungszins kaum noch darstellen. Daher ziehen sich immer mehr Riester-Anbieter aus dem Neugeschäft zurück. Sie können das einfach nicht mehr leisten, was nötig wäre. Wer den Anbieter und/oder den Durchführungsweg ändern möchte, dem ist gut damit geraten, sich noch in diesem Jahr umzuschauen, da es nächstes Jahr ein deutlich überschaubareres Feld an Anbietern geben könnte.


BIOMETRIE: BERUFSUNFÄHIGKEIT, TODESFALLABSICHERUNG UND CO

Auch bei den Biometrieprodukten, die Ihnen finanziellen Schutz bei Eintreten einer Krankheit, bei Tod oder anderem bieten, wird es Änderungen geben. Hier müssen die Versicherer bedingt durch den niedrigeren Rechnungszins die Beiträge anheben. Hier empfiehlt es sich also, die eigene Absicherungssituation noch in diesem Jahr zu optimieren. Preiswerter wird es wohl nicht mehr möglich sein.


ALTVERTRÄGE SIND NICHT BETROFFEN!

Natürlich werden Sie sich jetzt fragen, was mit Ihren bestehenden Verträgen wird. Hier können Sie beruhigt sein: Es wird keine direkten Auswirkungen geben, da den alten Verträgen auch noch die alte Kalkulation zugrunde liegt. Die Versicherer unterliegen in Deutschland einer sehr strengen Aufsicht und sind alle in der Lage, dauerhaft ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das betrifft z. B. auch alte Lebens- und Rentenversicherungen mit noch sehr hohen Garantiezinsen. Für diese werden Zinszusatzreserven aus den laufenden Erträgen bebildet, sodass jede Garantie auch eine Garantie bleibt und nicht nur ein Versprechen, das vielleicht nicht gehalten werden kann. Egal ob es um Ihr Geld fürs Alter geht oder um die Absicherung eines möglichen Lebensereignisses. Mit Ihren bestehenden Versicherungen sind Sie sicher. In allen Bereichen, in denen evtl. noch Optimierungsbedarf besteht, kann es sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr zu besprechen.


Wir sind auf jeden Fall für Sie da!

29. September 2021
Ärzten kann auch außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Haftpflichtproblem entstehen, wenn Sie helfen wollen… Wer Menschen behandelt, muss natürlich versichert sein. Wer als niedergelassener Arzt freiberuflich praktiziert, hat dafür seine Berufshaftpflicht. Wer als angestellter Arzt für einen niedergelassenen arbeitet, ist bei dienstlichen Schadenfällen über die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers mit abgesichert. So weit, so gut. Das Restrisiko Nun ist ein Arzt ja aber nicht nur von 8 bis 17 Uhr Arzt. Der hippokratische Eid kennt keine Arbeitszeiten – und keine Ländergrenzen. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Ärzte trifft diese Pflicht natürlich noch viel stärker, da sie als Mediziner ein ganz anderes Wissen mitbringen. Aber auch hier kann es zu Fehlern kommen. Ein Fall aus der Praxis: Ein Gynäkologe beobachtete am Chiemsee den Badeunfall eines Kleinkindes. Seine Versuche, das Kind zu reanimieren, blieben erfolglos, sodass er das Kind letztlich für tot hielt. Diese Einschätzung stellte sich als falsch heraus, denn einem später dazugekommenen Notarzt gelang die Reanimation schließlich doch. Das Kind wurde in eine Klinik überführt und überlebte. Allerdings hatte der Sauerstoffmangel nach dem Unglück bereits zu einem Hirnschaden mit entsprechenden Folgen geführt. Die Eltern verklagten den Gynäkologen daher zu Schadenersatz. Warum deckt die Privathaftpflicht so einen Fall nicht, wie es bei anderen Kunden doch auch der Fall gewesen wäre? Weil in den PHV-Bedingungen sinngemäß dieses stehen wird: „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebs oder Berufs .“ Und da der Arzt nicht aufhören kann, Arzt zu sein… Ergänzung zur PHV ist nötig Das ärztliche Restrisiko deckt bei angestellten Ärzten und Ärzten im Ruhestand, die nicht mehr praktizieren, neben Erste-Hilfe-Leistungen auch Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis. Auch Studenten ab dem praktischen Jahr brauchen diese Deckung. Entsprechende „kleine Arzthaftpflichtversicherungen“ dürfte es bei jedem Versicherer geben, der die BHV für Mediziner anbietet. Sehr wenig Beitrag, mit dem enorme Probleme gelöst werden können. Nur der Vollständigkeit halber: Bei niedergelassenen Ärzten findet sich diese Deckung in der BHV. 
29. September 2021
Private Einkommensabsicherungen gibt es inzwischen viele. Doch wie sinnvoll ist eigentlich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Erfahren Sie hier mehr BU; DU, Dread Disease oder doch EU? Einkommensabsicherungen gibt es inzwischen viele am Markt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist insofern besonders, als dass sie stark an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erinnert und somit eine solide Grundsicherung bietet. „Reha vor Rente“ Bevor in der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, muss zunächst geprüft werden, ob sich die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation verbessern lässt, um den Arbeitsalltag wieder selbst bestreiten zu können. Zudem muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Auch müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden sein, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Das ist aber oftmals vor allem bei Auszubildenden und Selbstständigen nicht der Fall. Kurzum: Die Leistungsfallprüfung verlangt Ihren Kunden viel Zeit und Nerven ab und das für eine Rente, die ca. 1/3 des letzten Bruttoeinkommens beträgt. Wer seinen Kunden Frust sparen möchte und eine höhere Rentenleistung bieten möchte, kann da auch auf die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen. Die private Erwerbsunfähigkeitsrente Ebenso wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet auch die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn Ihr Kunde (für voraussichtlich mehr als sechs Monate) nicht mehr im Stande ist, irgendeiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden nachzugehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Variante kann Ihr Kunde jedoch die Höhe der vereinbarten Rente frei wählen, womit sich die zu zahlenden Beiträge an der Rente orientieren und somit konstant und erschwinglich bleiben. Für jede Branche die passende Absicherung Einen besonderen Vorteil können Sie hier über die Versorgungswerke erzielen. Diese bieten spezielle Großkundenkonditionen und bündeln die Expertise mehrerer Versicherer. Ihre Kunden profitieren somit von einem auf die Branche angepassten Versicherungsschutz. Achten Sie im besten Fall auf eine BU-Umtauschoption. So haben Sie die Gelegenheit, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung innerhalb einer gewissen Frist in eine BU umzutauschen und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Umtauschoption kann zu bestimmten Ereignissen, wie zum Beispiel dem Beginn einer Berufsausbildung, gezogen werden. Gerade für Schüler bietet sich hier eine interessante Absicherungsvariante. Für wen geeignet? Trotz allem stellt sich die Frage, welche Kunden sind hierfür geeignet? Man darf nicht verkennen, dass die Hürden, um die Leistung zu erhalten, auch bei der privaten Absicherung hoch gesteckt sind. Zwar läuft die Leistungsprüfung und -abwicklung deutlich unkomplizierter ab als bei der gesetzlichen. Bis Sie jedoch erwerbsunfähig werden, muss doch einiges geschehen. Insofern sollten Alternativen wie die BU-Absicherung, eine private Unfallversicherung oder auch eine Dread-Disease zuerst in Betracht gezogen werden. Fallen diese Optionen aufgrund von Ablehnungen oder zu hohen Risikoprämien weg, sichert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung den schlimmsten aller Fälle ab und bildet ein finanzielles Schutzpolster, welches unter keinen Umständen fehlen sollte. 
20. September 2021
Subunternehmer für unternehmensfremde Leistungen?
8. September 2021
Lange herrschte Unklarheit: Gelten Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung nun als steuerfreier Sachbezug oder nicht? Wir klären auf! Um es kurz zu machen: Ja, seit dem 07.06.2018 gelten die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung als steuerbegünstigter Sachbezug! Zunächst war umstritten, ob Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Barlohn oder steuerfreier Sachlohn anzusehen sind. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs herrscht aber inzwischen Klarheit. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht. In einem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG) heißt es zudem wörtlich: „Unter diesen Voraussetzungen ist Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG u. a.: die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber (BFH-Urteil vom 7. Juni 2018, a.a.O.)…“ Bedeutet also konkret: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren, solange die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung aus, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn. Win-win-Situation Die Tatsache, dass Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung nun wieder als steuerbegünstigter Sachbezug behandelt werden, ist positiv. Schließlich profitiert ein jeder davon. Geht es um die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften, haben vor allem diejenigen eine Chance, die ihren Mitarbeitern attraktive Konditionen bieten. Die betriebliche Krankenversicherung war dazu stets ein bewährtes Mittel, um sich von anderen Marktteilnehmern abzuheben. Und welches Unternehmen möchte hier nicht gerne die Nase vorn haben? Sie eignet sich jedoch auch, um bestehende Fachkräfte im Unternehmen zu binden. Hier wird Mitarbeiterfürsorge noch groß geschrieben. Denn sind wir doch mal ehrlich: Es ist durchaus ein Zeichen von Wertschätzung, wenn der Arbeitgeber den Gesundheitszustand seiner Arbeitnehmer aktiv durch Zusatzleistungen wie etwa Vorsorgeuntersuchungen oder diverse Wahltarife von ambulant über stationär bis hin zu Zahntarifen unterstützt. Zudem besteht in einigen Fällen die Chance, dass aufgrund der Zusatzleistungen eine Genesung schneller voranschreiten kann, sodass Arbeitnehmer ihre Tätigkeit eher wieder aufnehmen können. Ganz uneigennützig ist der Abschluss einer betriebliche Krankenversicherung also auch für den Unternehmer nicht. Eben eine Win-win-Situation.
31. August 2021
Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf zweifellos als eine der wichtigsten Versicherungen gelten, die ein Kunde abschließen kann. Bei der Beratung und dem Finden eines geeigneten Versicherers können Versicherungsmakler aus den Vollen der Vorzüge ihrer Unabhängigkeit schöpfen und eindrucksvoll aufzeigen, welchen Mehrwert ihre Dienste für einen Kunden darstellen. Das BU-Geschäft ist ein Geschäft mit Vorerkrankungen, wie eine von der VEMA durchgeführte Umfrage bestätigt hat. Lediglich 17 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass es bei maximal 25 Prozent ihrer BU-Kunden angabepflichtige Vorerkrankungen gegeben habe. Hingegen gaben 25 Prozent an, dass dies bei mehr als 75 Prozent der Kunden der Fall gewesen sei. Dass der BU-Kunde in aller Regel eine gesundheitliche Vorgeschichte hat, zeigt auch der immens hohe Anteil der Maklerkollegen, die mit Voranfragen arbeiten. Ganze 88 Prozent der Umfrageteilnehmer arbeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Voranfragen. Bei den anzugebenden Erkrankungen dominieren die des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats. 50 Prozent der Maklerkunden waren hiervon betroffen. Psychische Erkrankungen folgen mit 31 Prozent auf dem zweiten Platz. Dagegen spielen chronische Erkrankungen (16 Prozent) oder ein zu hoher oder zu niedriger Body-Mass-Index (BMI) mit drei Prozent eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Der hohe Anteil an Ablehnungen wegen Erkrankungen des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats ist für uns an dieser Stelle keine große Überraschung. Während hier viele womöglich an typische Rückenerkrankungen wie z. B. Bandscheibenvorfälle denken, stellen wir vermehrt fest, dass bereits Fußfehlstellungen oder Sportverletzungen, wie etwa Bänderrisse und Knorpelschäden, zu Ablehnungen bei den Versicherern führen. Diese sind oben genanntem Sektor zuzuordnen. Zu ihren Erfahrungen mit Versicherern und Kundenfällen mit Vorerkrankungen in den vier genannten Gesundheitskategorien sammelten die Makler in den Fällen von chronischen Erkrankungen und bei BMI-Fällen (42 Prozent) in den seltensten Fällen positive Erfahrungen hinsichtlich der Annahmebereitschaft. 44 beziehungsweise 42 Prozent der Teilnehmer sahen keinen einzigen BU-Versicherer am Markt als besonders zugänglich oder verhandlungsbereit, wenn Kunden eine entsprechende Angabe im Antrag machen mussten. Offener und im Einzelfall genauer prüfend zeigten sich die Versicherer aus Sicht der VEMA-Makler in den Bereichen Psyche sowie Rücken/Skelett/Bewegungsapparat. Bei psychischen Problemen sahen nur 38 Prozent keinen Lichtblick bei den Annahmeentscheidungen. Bei Rücken und Co. waren es lediglich 28 Prozent. Die Versicherer scheinen hier am zugänglichsten zu sein und Einzelfälle hinsichtlich der Möglichkeit von Risikozuschlägen und fairen Ausschlüssen am bereitwilligsten zu prüfen. In nahezu allen Bereichen sah man die Alte Leipziger mit 11 Prozent der Nennungen am derzeit zugänglichsten. Im Bereich Rücken und Co. waren es sogar 16 Prozent. Auf Platz zwei dahinter folgte – immer mit mehr oder weniger großem Abstand – die Allianz. Lediglich im Bereich der psychischen Erkrankungen waren die Erfahrungen der VEMA-Makler mit dem Volkswohl Bund besser. Dieser schob sich in dieser Kategorie vor die Alte Leipziger auf Platz eins. Beide trennte jedoch lediglich ein Prozentpunkt voneinander. Nun stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse dieser VEMA-Umfrage mit den Veröffentlichungen des GDV in Einklang zu bringen sind, nach denen 75 Prozent aller BU-Anträge ohne Zuschlag und Ausschlüsse angenommen werden können (siehe https://www.gdv.de/de/themen/news/75-prozent-aller-kunden-ohne-wenn-und-aber-aufgenommen-31438 ). Nun, wenn 88 Prozent der Makler mit Voranfragen arbeiten, werden natürlich fast nur noch dort Anträge gestellt, wo eine Annahme wahrscheinlich ist. Wo bei der Voranfrage abgelehnt wurde, wird kein Antrag gestellt. Wo Zuschlag oder Ausschluss inakzeptabel scheinen, wird ebenfalls kein Antrag gestellt. Daher ist die Aussage des GDV zwar wahr – aber sie erzählt sicherlich nicht die ganze Geschichte. Da sich keinerlei Trend abzeichnet, dass sich die Versicherer außerhalb von Kollektivverträgen auf vereinfachte Gesundheitsprüfungsmöglichkeiten einlassen, wird wohl auf Dauer nur die Voranfrage bleiben, um Lösungen zu finden. 
31. August 2021
Endlich eine SOLO-Elementarschadendeckung!
31. August 2021
Die Elementarschadendeckung springt im Falle von Überschwemmungen ein. Ursachen dafür können sein: Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern Witterungsniederschläge Austritt von Grundwasser an der Erdoberfläche infolge der beiden vorgenannten Punkte Die Deckung ist also klar auf Oberflächenwasser hin ausgelegt. Nun kann Grundwasser aber auch Schäden verursachen, ohne dass es die Erde verlässt – der Pegel muss nur stark genug ansteigen. Ein so starker Grundwasseranstieg ist insbesondere bei langanhaltenden, starken Regenfällen möglich. Also etwas, das inzwischen fast jedes Jahr irgendwo in Deutschland beobachtet werden kann. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell, ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Kellerwände sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich in aller Regel nicht durch eine sogenannte „ weiße Wanne “ geschützt und das Wasser drückt dann durch die Bodenplatte oder die Kellerwände ins Haus. Die Folge ist dann zumindest Nässe – das kann zu Schimmel und Salpeterablagerungen führen und im Extrem kann sogar das Fundament ins Schwimmen geraten und brechen (stellen Sie sich das wie einen Korken auf dem Grundwasser vor). Solche Grundwasserschäden sind vor allem bei Häusern in Hanglage nicht selten. Ohne eingangs erwähnten Oberflächenaustritt (der zudem noch erhebliche Flächen des Grundstücks betreffen muss) gibt es in aller Regel keine Deckung. Uns bekannte Ausnahmen gibt es lediglich bei ausgewählten Wohngebäude-Deckungskonzept. Sie haben weitere Fragen? Wir sind sehr gerne für Sie da!
von Tarek Abdel-Waness 27. August 2021
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24. August 2021
Ein möglicher Leitfaden
24. August 2021
Kaum eine Frage wird uns in dieser Sparte häufiger gestellt… Im Bereich der Cyber-Versicherung hat man es mit einer Erstrisikoversicherung zu tun. Gut daran: Ungeachtet vom tatsächlichen Schaden wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Weniger gut: Es geht alles Anfallende von dieser Summe ab und wenn sie aufgebraucht ist, wars das. Dass man an einer ausreichend hohen Versicherungssumme interessiert ist, verstehen wir daher gut. Es gibt keine einheitliche Formel Leider müssen wir Ihnen gleich sagen, dass es nicht die eine einheitliche Formel gibt, nach der man vorgehen kann. Es kommt immer auf die individuellen Gegebenheiten beim Kunden an. Worin besteht die Tätigkeit? Wie hoch fällt der Jahresumsatz aus? Welche Kundendaten werden in welcher Menge gespeichert? Welche IT-Anlagen sind vorhanden? Orientierungswerte statt Ratesummen Zusätzlich wird die Festlegung einer benötigten Versicherungssumme dadurch erschwert, dass vielen Maklerkollegen noch die Vielzahl an Schäden fehlt, mit denen in anderen Bereichen Erfahrungen gesammelt werden konnten. Mit ausreichender Erfahrung wird man mit seinem Bauchgefühl zumindest nie ganz daneben liegen. Bei Cyber ist dies für die meisten einfach noch nicht möglich. Bis sich daran etwas ändert, wird man sich mit Orientierungswerten behelfen müssen. Diese werden besser und passender sein als eine aus dem Dunkeln gefischte Summe, bei der man einfach hofft, dass sie ausreicht. Ein Summenermittlungsbogen kann hier helfen. Diesen erhalten Sie selbstverständlich bei uns. Sie möchten einem potenziellen Kunden die Möglichkeit geben, die Sicherheit im eigenen Betrieb zu testen, ohne dass es zu üblen Konsequenzen kommt? Technik? Mitarbeiterverhalten? Live-Hacking? Dienstleistungen dieser Art bieten Ihnen Partner It- Unternehmen von uns. Sprechen Sie uns gerne an.
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