Unternehmer, Freiberufler und Investoren kommen nach Deutschland um zu gründen und zu investieren, oder aber das vorhandene Business auszubauen oder nach Deutschland zu transferieren. Dabei werden in der Regel Unternehmen in einem für den Unternehmer unbekannten Rechtsraum gegründet. Genauso wie spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater beauftragt werden, sollte auch ein spezialisierter Versicherungsmakler von den Unternehmern beauftragt werden zur Übernahme des Risikomanagements. Dabei sind die Absicherungssphären des Firmenkunden sehr weitreichend und befassen sich neben Versicherungsfragen auch mit Vertragsfragen, Vollmachten, rechtlichen Fragen und vieles Weitere. Wir als spezialisierter gewerblicher Versicherungsmakler beraten Sie rund um diese Themengebiete und klären die Versicherer häufig über neue Branchen, Berufsbezeichnungen und Geschäftsfelder auf, die es in Deutschland so noch nicht gibt.
Business Immigration - Unternehmer und Freiberufler
Ablauf für Unternehmer und Freiberufler
1. Vorbereitung des Business-Plans
Die deutschen Wirtschaftsförderungsinstitutionen müssen eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde schreiben, ob die Unternehmung Aussicht auf Erfolg hat. Dafür sollte schon im vorhinein Zeit in den Business-Plan investiert werden.
2. Visumsbeantragung
Einer der ersten Schritte ist die Beantragung des D-Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Hier muss eine Incoming- Versicherung bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
- Incomingversicherung
3. Vorbereitung der Unterlagen zur Firmengründung
Wenn der Unternehmer eine Kapitalgesellschaft in Deutschland gründen möchte, sollten die entsprechenden Dokumente bereits bei einem deutschen Notar vorbereitet werden, sodass im Rahmen des Aufenthalts durch das Visum die Firma gegründet werden kann.
4. Gründung der Firma
In aller Regel ist das persönliche Erscheinen zur Firmengründung bei einem deutschen Notar Voraussetzung für die rechtskräftige Firmengründung. Hierbei wird der Gesellschaftervertrag gefertigt und der Auftrag zur Eintragung ins Handelsregister an das Amtsgericht gesendet.
5. Geschäftskonto eröffnen
Zur Firmengründung muss ein Geschäftskonto auf den Namen der Firma eröffnet werden, da die Einzahlung des Nominalkapitals zwingende Voraussetzung zur Eintragung in das Handelsregister ist.
6. Gewerbeanmeldung
Zusätzlich muss bei einer nichtfreiberuflichen Tätigkeit das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem die Versicherungspolicen ihren Beginn haben sollten.
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, Vermögenschadenhaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht)
- Directors & Officers - Versicherung
- Rechtsschutzversicherung (Firmenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz)
- Sachversicherung (Inhaltsversicherung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung)
7. Anmeldung einer Wohnung
Auch der Unternehmer muss irgendwo wohnen und sich polizeilich anmelden. Er benötigt eine Anmeldebestätigung und eine Steueridentifikationsnummer. Der Vermieter verlangt in aller Regel folgende Versicherungen:
8. Beantragung Aufenthaltstitel
Das Visum muss in einen gültigen Aufenthaltstitel überführt werden. Abhängig vom Titel ist die Gültigkeit 1-4 Jahre. Hierbei verlangt die deutsche Ausländerbehörde einen substitutiven Krankenversicherungsschutz, der bestimmte Auflagen erfüllt.
9. Verlängerung/ Niederlassungserlaubnis
Nach Ablauf der Dauer kann in der Regel der Titel verlängert werden oder es kann eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierbei verlangt die Ausländerbehörde eine entsprechende Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung.