1. Vorbereitung des Business-Plans
Die deutschen Wirtschaftsförderungsinstitutionen müssen eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde schreiben, ob die Unternehmung Aussicht auf Erfolg hat. Dafür sollte schon im vorhinein Zeit in den Business-Plan investiert werden.
2. Visumsbeantragung
Einer der ersten Schritte ist die Beantragung des D-Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Hier muss eine Incoming- Versicherung bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
3. Vorbereitung der Unterlagen zur Firmengründung
Wenn der Unternehmer eine Kapitalgesellschaft in Deutschland gründen möchte, sollten die entsprechenden Dokumente bereits bei einem deutschen Notar vorbereitet werden, sodass im Rahmen des Aufenthalts durch das Visum die Firma gegründet werden kann.
4. Gründung der Firma
In aller Regel ist das persönliche Erscheinen zur Firmengründung bei einem deutschen Notar Voraussetzung für die rechtskräftige Firmengründung. Hierbei wird der Gesellschaftervertrag gefertigt und der Auftrag zur Eintragung ins Handelsregister an das Amtsgericht gesendet.
5. Geschäftskonto eröffnen
Zur Firmengründung muss ein Geschäftskonto auf den Namen der Firma eröffnet werden, da die Einzahlung des Nominalkapitals zwingende Voraussetzung zur Eintragung in das Handelsregister ist.
6. Gewerbeanmeldung
Zusätzlich muss bei einer nichtfreiberuflichen Tätigkeit das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem die Versicherungspolicen ihren Beginn haben sollten.
7. Anmeldung einer Wohnung
Auch der Unternehmer muss irgendwo wohnen und sich polizeilich anmelden. Er benötigt eine Anmeldebestätigung und eine Steueridentifikationsnummer. Der Vermieter verlangt in aller Regel folgende Versicherungen:
8. Beantragung Aufenthaltstitel
Das Visum muss in einen
gültigen Aufenthaltstitel überführt werden. Abhängig vom Titel ist die Gültigkeit 1-4 Jahre. Hierbei verlangt die deutsche Ausländerbehörde einen
substitutiven Krankenversicherungsschutz, der bestimmte Auflagen erfüllt.
9. Verlängerung/ Niederlassungserlaubnis
Nach Ablauf der Dauer kann in der Regel der
Titel verlängert werden oder es kann eine
unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierbei verlangt die Ausländerbehörde eine entsprechende Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung.