Krankenversicherung


Krankheit


Krankenvollversicherung  und Krankenzusatzversicherung

Die Krankenversicherung


Grundlagen


Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.


Für wen ist die Krankenvollversicherung?


Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich.


Was bietet mir die private Krankenversicherung?


  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif


Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:


  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten


Was ist zu beachten in der privaten Krankenvollversicherung?


  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt


Wonach richten sich die Beiträge in der privaten Krankenvollversicherung?


  1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
  2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
  3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.


Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?


Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat. Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er unter der JAEG verdienen muss, damit er wieder pflichtversichert wird.


Weiterführende Informationen


Krankheit ist im klassischen Sinne kein biometrisches Risiko. Die Krankheit ist vielmehr der Auslöser oder Anlass, der zu einem biometrischen Risiko führen kann. Deshalb hat die Krankheit selbst, der Grad der Erkrankung und die Geschwindigkeit der Gesundung einen enormen Einfluss auf die biometrischen Risiken. In der Regel ist es so, dass je schneller eine Krankheit auskuriert bzw. je seltener jemand krank ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines biometrischen Risikos.


Deshalb spielt die Qualität der Krankenversicherung indirekt eine große Rolle bei den biometrischen Risiken. Je besser ein Krankenversicherungsschutz ist desto besser in der Regel die verfügbaren Heil- und Behandlungsmethoden, Heilmittel, Hilfsmittel, stationäre Einrichtungen und so weiter.


In Deutschland haben wir zwei Systeme. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Während in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungskatalog von der Regierung bestimmt und beschlossen wird, kann der Kunde in der privaten Krankenversicherung unter tausenden von Tarifen wählen. Es ist ein wahrer Dschungel. Hier ist es besonders wichtig, dass eine private Kranken- und Pflegeversicherung mit sehr guten Versicherungsbedingungen gekauft wird, da ansonsten erhebliche Versorgungslücken in ganz essentiellen Bereichen wie Gebührenordnung, Heil- und Hilfsmittel, Anschlussheilbehandlung und Versicherungsschutz in gemischten Anstalten drohen. Hier kann es sein, dass nur geringe bis gar keine Krankheitskosten erstattet werden.


Eine Private Krankenversicherung können in der Regel, Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer die über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, abschließen. Angestellte unterhalb dieser Grenze können mit sogenannten Krankenzusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz verbessern.


Nachfolgend möchten wir Ihnen die Krankenversicherung noch ein wenig detaillierter präsentieren:


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