Startups


Startups- Firmengründung


Startups- Firmengründung-Existenzgründung

GROSSE CHANCEN – GROSSE EIGENVERANTWORTUNG


Mit der Entscheidung sich selbstständig zu machen, haben Sie eine große Chance ergriffen. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbstständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung, etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, kann nicht zu niedrig bewertet werden. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung! Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen. Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen? Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen? Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.


Wir möchten Ihnen hier zumindest eine kleine Übersicht der wichtigsten

Bereiche liefern. Dies kann natürlich eine persönliche Beratung

nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


BETRIEBLICHE RISIKEN


Betriebshaftpflichtversicherung


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.


Vermögensschadenhaftpflicht


Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall)

aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler… Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.


Inhaltsversicherung


Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann. Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.


Betriebsunterbrechungsversicherung


Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden. Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.


Elektronikversicherung


Wer aus dem Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten kann, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der

Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden. Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z. B. die Medizinelektronik in einer Arztpraxis), desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar.


Arbeitsmaschinenversicherung


Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden.


Werkverkehrsversicherung


Selten erscheint man bei seinen Kunden mit leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u. ä. mit sich. Kommt

es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Transportfahrzeugs zu einer Beschädigung der mitgeführten Dinge, oder

wird bei einer Pause in den Transporter eingebrochen und Gerätschaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung.

Auch ein Teil der Ausstattung von Verkaufswagen oder -anhängern (z. B. Kassen, Fritteusen…), die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, lassen sich nur über eine Werkverkehrsversicherung absichern.


Rechtsschutzversicherung


Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.


Cyberversicherung


Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen,

bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Schützen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe.

Absicherbar sind die Haftpflichtanprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind. Aber auch die finanziellen Folgen, die Ihrem Unternehmen z. B. durch einen Fall von Ransomware o. Ä. entstehen, können abgesichert werden. Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.


PERSÖNLICHE RISIKEN


Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt dies aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.


Krankenversicherung


Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden. Da Sie keinen Arbeitgeber haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.


Berufsunfähigkeitsversicherung


Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt werden. Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.


Unfallversicherung


Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Dies ist regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Unfallversicherungsschutz lässt sich besser und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. Nur so erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen – und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, ausreicht. Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheiten, etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über die Berufsgenossenschaft.


Schwere Krankheiten Vorsorge


Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss. Gerade als Selbstständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten. Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs-Geschäftsführers zu kompensieren.


Altersvorsorge


Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im

Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen Sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen. Mit der Einführung der Basisrente wurde Selbstständigen hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.


SIE HABEN MITARBEITER?


Sobald Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen

und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Gute Mitarbeiter sind immer schwerer zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zur Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.


Betriebsrente


Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen. Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Sie Ihre Ersparnis (zumindest teilweise) als Zuschuss an Ihren Arbeitnehmer weiterleiten. Dafür ist ein Mindestzuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrags vorgesehen. Dieser kann aber auch höher gewählt werden. Schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie ihn aktiv beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen möchten. Das ist Mitarbeiterbindung ohne hohe Kosten. Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Sie sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Sozialversicherungen beitragsbefreit. Die Summe steht ein weiteres Mal lediglich mit Steuerbefreiung zur Verfügung. Unterstützen Sie Ihre geringverdienenden Mitarbeiter (bis 2.200

Euro brutto im Monat, gilt auch für Teilzeitkräfte) mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, können Sie für dieses Engagement 30 % staatliche Förderung erhalten. Details dazu geben wir Ihnen gerne an die Hand.


Gruppenunfallversicherung


Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst.


Betriebliche Krankenversicherung


Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzermim Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

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