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Betriebshaftpflicht

20. September 2021

Subunternehmer für unternehmensfremde Leistungen?

Bei einem Auftrag Subunternehmer mit ins Boot zu holen ist nicht selten. Aber was ist mit unternehmensfremden Leistungen?



Bei eiligen oder größeren Aufträgen holen sich Handwerker oft Hilfe, indem sie einzelne Aufgaben an Subunternehmer vergeben. Die beauftragte Firma schuldet dem Auftraggeber immer die vollständige Vertragserfüllung. Dem Auftraggeber kann es daher egal sein, ob Aufgaben an Subunternehmer weitergegeben werden (siehe § 278 BGB). Selbiges trifft auf Schäden zu, die bei Erfüllung des Auftrags von einem der ausführenden Beteiligten verursacht werden.

Die meisten BHV-Tarife haben daher (in gewissem Maß, oft bis zu einem maximalen Anteil des Gesamtumsatzes) die Beauftragung von Subunternehmern mit abgesichert. Zumeist werden hier aber nur solche Subunternehmer mit abgedeckt, an die Tätigkeiten vergeben wurden, welche die ursprünglich beauftragte Firma gemäß ihrer Betriebsbeschreibung auch selbst ausführt (nicht unternehmensfremd). Ein Fliesenleger, der einen anderen Fliesenleger beauftragt, ihn bei einem Fliesenlegeauftrag zu unterstützen, stellt also bei den meisten Anbietern kein Problem dar.

Anders sieht es aus, wenn der Fliesenleger z. B. den Auftrag übernahm, eine Küche zu renovieren und dazu einen Maler und einen Küchenbauer mit ins Boot holt. Deren unternehmensfremde Leistungen sind Tätigkeiten, die über das Tätigkeitsfeld des beauftragten Handwerkers hinausgehen. Diese Fälle sind dann meist in den BHV-Bedingungen ausgeschlossen. Kommt es zu einem Schaden und der Subunternehmer hat keine (ausreichende) Betriebshaftpflicht, muss der Hauptbeauftragte dem Auftraggeber in der Folge aus eigener Tasche erstatten.


Achten Sie deshalb darauf, falls Sie Subunternehmerbeauftragen, dass dies unbedingt in ihren Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen ist!

29. September 2021
Ärzten kann auch außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Haftpflichtproblem entstehen, wenn Sie helfen wollen… Wer Menschen behandelt, muss natürlich versichert sein. Wer als niedergelassener Arzt freiberuflich praktiziert, hat dafür seine Berufshaftpflicht. Wer als angestellter Arzt für einen niedergelassenen arbeitet, ist bei dienstlichen Schadenfällen über die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers mit abgesichert. So weit, so gut. Das Restrisiko Nun ist ein Arzt ja aber nicht nur von 8 bis 17 Uhr Arzt. Der hippokratische Eid kennt keine Arbeitszeiten – und keine Ländergrenzen. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Ärzte trifft diese Pflicht natürlich noch viel stärker, da sie als Mediziner ein ganz anderes Wissen mitbringen. Aber auch hier kann es zu Fehlern kommen. Ein Fall aus der Praxis: Ein Gynäkologe beobachtete am Chiemsee den Badeunfall eines Kleinkindes. Seine Versuche, das Kind zu reanimieren, blieben erfolglos, sodass er das Kind letztlich für tot hielt. Diese Einschätzung stellte sich als falsch heraus, denn einem später dazugekommenen Notarzt gelang die Reanimation schließlich doch. Das Kind wurde in eine Klinik überführt und überlebte. Allerdings hatte der Sauerstoffmangel nach dem Unglück bereits zu einem Hirnschaden mit entsprechenden Folgen geführt. Die Eltern verklagten den Gynäkologen daher zu Schadenersatz. Warum deckt die Privathaftpflicht so einen Fall nicht, wie es bei anderen Kunden doch auch der Fall gewesen wäre? Weil in den PHV-Bedingungen sinngemäß dieses stehen wird: „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebs oder Berufs .“ Und da der Arzt nicht aufhören kann, Arzt zu sein… Ergänzung zur PHV ist nötig Das ärztliche Restrisiko deckt bei angestellten Ärzten und Ärzten im Ruhestand, die nicht mehr praktizieren, neben Erste-Hilfe-Leistungen auch Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis. Auch Studenten ab dem praktischen Jahr brauchen diese Deckung. Entsprechende „kleine Arzthaftpflichtversicherungen“ dürfte es bei jedem Versicherer geben, der die BHV für Mediziner anbietet. Sehr wenig Beitrag, mit dem enorme Probleme gelöst werden können. Nur der Vollständigkeit halber: Bei niedergelassenen Ärzten findet sich diese Deckung in der BHV. 
29. September 2021
Private Einkommensabsicherungen gibt es inzwischen viele. Doch wie sinnvoll ist eigentlich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Erfahren Sie hier mehr BU; DU, Dread Disease oder doch EU? Einkommensabsicherungen gibt es inzwischen viele am Markt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist insofern besonders, als dass sie stark an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erinnert und somit eine solide Grundsicherung bietet. „Reha vor Rente“ Bevor in der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, muss zunächst geprüft werden, ob sich die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation verbessern lässt, um den Arbeitsalltag wieder selbst bestreiten zu können. Zudem muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Auch müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden sein, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Das ist aber oftmals vor allem bei Auszubildenden und Selbstständigen nicht der Fall. Kurzum: Die Leistungsfallprüfung verlangt Ihren Kunden viel Zeit und Nerven ab und das für eine Rente, die ca. 1/3 des letzten Bruttoeinkommens beträgt. Wer seinen Kunden Frust sparen möchte und eine höhere Rentenleistung bieten möchte, kann da auch auf die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen. Die private Erwerbsunfähigkeitsrente Ebenso wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet auch die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn Ihr Kunde (für voraussichtlich mehr als sechs Monate) nicht mehr im Stande ist, irgendeiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden nachzugehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Variante kann Ihr Kunde jedoch die Höhe der vereinbarten Rente frei wählen, womit sich die zu zahlenden Beiträge an der Rente orientieren und somit konstant und erschwinglich bleiben. Für jede Branche die passende Absicherung Einen besonderen Vorteil können Sie hier über die Versorgungswerke erzielen. Diese bieten spezielle Großkundenkonditionen und bündeln die Expertise mehrerer Versicherer. Ihre Kunden profitieren somit von einem auf die Branche angepassten Versicherungsschutz. Achten Sie im besten Fall auf eine BU-Umtauschoption. So haben Sie die Gelegenheit, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung innerhalb einer gewissen Frist in eine BU umzutauschen und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Umtauschoption kann zu bestimmten Ereignissen, wie zum Beispiel dem Beginn einer Berufsausbildung, gezogen werden. Gerade für Schüler bietet sich hier eine interessante Absicherungsvariante. Für wen geeignet? Trotz allem stellt sich die Frage, welche Kunden sind hierfür geeignet? Man darf nicht verkennen, dass die Hürden, um die Leistung zu erhalten, auch bei der privaten Absicherung hoch gesteckt sind. Zwar läuft die Leistungsprüfung und -abwicklung deutlich unkomplizierter ab als bei der gesetzlichen. Bis Sie jedoch erwerbsunfähig werden, muss doch einiges geschehen. Insofern sollten Alternativen wie die BU-Absicherung, eine private Unfallversicherung oder auch eine Dread-Disease zuerst in Betracht gezogen werden. Fallen diese Optionen aufgrund von Ablehnungen oder zu hohen Risikoprämien weg, sichert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung den schlimmsten aller Fälle ab und bildet ein finanzielles Schutzpolster, welches unter keinen Umständen fehlen sollte. 
8. September 2021
Lange herrschte Unklarheit: Gelten Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung nun als steuerfreier Sachbezug oder nicht? Wir klären auf! Um es kurz zu machen: Ja, seit dem 07.06.2018 gelten die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung als steuerbegünstigter Sachbezug! Zunächst war umstritten, ob Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Barlohn oder steuerfreier Sachlohn anzusehen sind. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs herrscht aber inzwischen Klarheit. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht. In einem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG) heißt es zudem wörtlich: „Unter diesen Voraussetzungen ist Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG u. a.: die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber (BFH-Urteil vom 7. Juni 2018, a.a.O.)…“ Bedeutet also konkret: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren, solange die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung aus, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn. Win-win-Situation Die Tatsache, dass Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung nun wieder als steuerbegünstigter Sachbezug behandelt werden, ist positiv. Schließlich profitiert ein jeder davon. Geht es um die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften, haben vor allem diejenigen eine Chance, die ihren Mitarbeitern attraktive Konditionen bieten. Die betriebliche Krankenversicherung war dazu stets ein bewährtes Mittel, um sich von anderen Marktteilnehmern abzuheben. Und welches Unternehmen möchte hier nicht gerne die Nase vorn haben? Sie eignet sich jedoch auch, um bestehende Fachkräfte im Unternehmen zu binden. Hier wird Mitarbeiterfürsorge noch groß geschrieben. Denn sind wir doch mal ehrlich: Es ist durchaus ein Zeichen von Wertschätzung, wenn der Arbeitgeber den Gesundheitszustand seiner Arbeitnehmer aktiv durch Zusatzleistungen wie etwa Vorsorgeuntersuchungen oder diverse Wahltarife von ambulant über stationär bis hin zu Zahntarifen unterstützt. Zudem besteht in einigen Fällen die Chance, dass aufgrund der Zusatzleistungen eine Genesung schneller voranschreiten kann, sodass Arbeitnehmer ihre Tätigkeit eher wieder aufnehmen können. Ganz uneigennützig ist der Abschluss einer betriebliche Krankenversicherung also auch für den Unternehmer nicht. Eben eine Win-win-Situation.
31. August 2021
Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf zweifellos als eine der wichtigsten Versicherungen gelten, die ein Kunde abschließen kann. Bei der Beratung und dem Finden eines geeigneten Versicherers können Versicherungsmakler aus den Vollen der Vorzüge ihrer Unabhängigkeit schöpfen und eindrucksvoll aufzeigen, welchen Mehrwert ihre Dienste für einen Kunden darstellen. Das BU-Geschäft ist ein Geschäft mit Vorerkrankungen, wie eine von der VEMA durchgeführte Umfrage bestätigt hat. Lediglich 17 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass es bei maximal 25 Prozent ihrer BU-Kunden angabepflichtige Vorerkrankungen gegeben habe. Hingegen gaben 25 Prozent an, dass dies bei mehr als 75 Prozent der Kunden der Fall gewesen sei. Dass der BU-Kunde in aller Regel eine gesundheitliche Vorgeschichte hat, zeigt auch der immens hohe Anteil der Maklerkollegen, die mit Voranfragen arbeiten. Ganze 88 Prozent der Umfrageteilnehmer arbeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Voranfragen. Bei den anzugebenden Erkrankungen dominieren die des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats. 50 Prozent der Maklerkunden waren hiervon betroffen. Psychische Erkrankungen folgen mit 31 Prozent auf dem zweiten Platz. Dagegen spielen chronische Erkrankungen (16 Prozent) oder ein zu hoher oder zu niedriger Body-Mass-Index (BMI) mit drei Prozent eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Der hohe Anteil an Ablehnungen wegen Erkrankungen des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats ist für uns an dieser Stelle keine große Überraschung. Während hier viele womöglich an typische Rückenerkrankungen wie z. B. Bandscheibenvorfälle denken, stellen wir vermehrt fest, dass bereits Fußfehlstellungen oder Sportverletzungen, wie etwa Bänderrisse und Knorpelschäden, zu Ablehnungen bei den Versicherern führen. Diese sind oben genanntem Sektor zuzuordnen. Zu ihren Erfahrungen mit Versicherern und Kundenfällen mit Vorerkrankungen in den vier genannten Gesundheitskategorien sammelten die Makler in den Fällen von chronischen Erkrankungen und bei BMI-Fällen (42 Prozent) in den seltensten Fällen positive Erfahrungen hinsichtlich der Annahmebereitschaft. 44 beziehungsweise 42 Prozent der Teilnehmer sahen keinen einzigen BU-Versicherer am Markt als besonders zugänglich oder verhandlungsbereit, wenn Kunden eine entsprechende Angabe im Antrag machen mussten. Offener und im Einzelfall genauer prüfend zeigten sich die Versicherer aus Sicht der VEMA-Makler in den Bereichen Psyche sowie Rücken/Skelett/Bewegungsapparat. Bei psychischen Problemen sahen nur 38 Prozent keinen Lichtblick bei den Annahmeentscheidungen. Bei Rücken und Co. waren es lediglich 28 Prozent. Die Versicherer scheinen hier am zugänglichsten zu sein und Einzelfälle hinsichtlich der Möglichkeit von Risikozuschlägen und fairen Ausschlüssen am bereitwilligsten zu prüfen. In nahezu allen Bereichen sah man die Alte Leipziger mit 11 Prozent der Nennungen am derzeit zugänglichsten. Im Bereich Rücken und Co. waren es sogar 16 Prozent. Auf Platz zwei dahinter folgte – immer mit mehr oder weniger großem Abstand – die Allianz. Lediglich im Bereich der psychischen Erkrankungen waren die Erfahrungen der VEMA-Makler mit dem Volkswohl Bund besser. Dieser schob sich in dieser Kategorie vor die Alte Leipziger auf Platz eins. Beide trennte jedoch lediglich ein Prozentpunkt voneinander. Nun stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse dieser VEMA-Umfrage mit den Veröffentlichungen des GDV in Einklang zu bringen sind, nach denen 75 Prozent aller BU-Anträge ohne Zuschlag und Ausschlüsse angenommen werden können (siehe https://www.gdv.de/de/themen/news/75-prozent-aller-kunden-ohne-wenn-und-aber-aufgenommen-31438 ). Nun, wenn 88 Prozent der Makler mit Voranfragen arbeiten, werden natürlich fast nur noch dort Anträge gestellt, wo eine Annahme wahrscheinlich ist. Wo bei der Voranfrage abgelehnt wurde, wird kein Antrag gestellt. Wo Zuschlag oder Ausschluss inakzeptabel scheinen, wird ebenfalls kein Antrag gestellt. Daher ist die Aussage des GDV zwar wahr – aber sie erzählt sicherlich nicht die ganze Geschichte. Da sich keinerlei Trend abzeichnet, dass sich die Versicherer außerhalb von Kollektivverträgen auf vereinfachte Gesundheitsprüfungsmöglichkeiten einlassen, wird wohl auf Dauer nur die Voranfrage bleiben, um Lösungen zu finden. 
31. August 2021
Endlich eine SOLO-Elementarschadendeckung!
31. August 2021
Die Elementarschadendeckung springt im Falle von Überschwemmungen ein. Ursachen dafür können sein: Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern Witterungsniederschläge Austritt von Grundwasser an der Erdoberfläche infolge der beiden vorgenannten Punkte Die Deckung ist also klar auf Oberflächenwasser hin ausgelegt. Nun kann Grundwasser aber auch Schäden verursachen, ohne dass es die Erde verlässt – der Pegel muss nur stark genug ansteigen. Ein so starker Grundwasseranstieg ist insbesondere bei langanhaltenden, starken Regenfällen möglich. Also etwas, das inzwischen fast jedes Jahr irgendwo in Deutschland beobachtet werden kann. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell, ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Kellerwände sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich in aller Regel nicht durch eine sogenannte „ weiße Wanne “ geschützt und das Wasser drückt dann durch die Bodenplatte oder die Kellerwände ins Haus. Die Folge ist dann zumindest Nässe – das kann zu Schimmel und Salpeterablagerungen führen und im Extrem kann sogar das Fundament ins Schwimmen geraten und brechen (stellen Sie sich das wie einen Korken auf dem Grundwasser vor). Solche Grundwasserschäden sind vor allem bei Häusern in Hanglage nicht selten. Ohne eingangs erwähnten Oberflächenaustritt (der zudem noch erhebliche Flächen des Grundstücks betreffen muss) gibt es in aller Regel keine Deckung. Uns bekannte Ausnahmen gibt es lediglich bei ausgewählten Wohngebäude-Deckungskonzept. Sie haben weitere Fragen? Wir sind sehr gerne für Sie da!
von Tarek Abdel-Waness 27. August 2021
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24. August 2021
Ein möglicher Leitfaden
24. August 2021
Kaum eine Frage wird uns in dieser Sparte häufiger gestellt… Im Bereich der Cyber-Versicherung hat man es mit einer Erstrisikoversicherung zu tun. Gut daran: Ungeachtet vom tatsächlichen Schaden wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Weniger gut: Es geht alles Anfallende von dieser Summe ab und wenn sie aufgebraucht ist, wars das. Dass man an einer ausreichend hohen Versicherungssumme interessiert ist, verstehen wir daher gut. Es gibt keine einheitliche Formel Leider müssen wir Ihnen gleich sagen, dass es nicht die eine einheitliche Formel gibt, nach der man vorgehen kann. Es kommt immer auf die individuellen Gegebenheiten beim Kunden an. Worin besteht die Tätigkeit? Wie hoch fällt der Jahresumsatz aus? Welche Kundendaten werden in welcher Menge gespeichert? Welche IT-Anlagen sind vorhanden? Orientierungswerte statt Ratesummen Zusätzlich wird die Festlegung einer benötigten Versicherungssumme dadurch erschwert, dass vielen Maklerkollegen noch die Vielzahl an Schäden fehlt, mit denen in anderen Bereichen Erfahrungen gesammelt werden konnten. Mit ausreichender Erfahrung wird man mit seinem Bauchgefühl zumindest nie ganz daneben liegen. Bei Cyber ist dies für die meisten einfach noch nicht möglich. Bis sich daran etwas ändert, wird man sich mit Orientierungswerten behelfen müssen. Diese werden besser und passender sein als eine aus dem Dunkeln gefischte Summe, bei der man einfach hofft, dass sie ausreicht. Ein Summenermittlungsbogen kann hier helfen. Diesen erhalten Sie selbstverständlich bei uns. Sie möchten einem potenziellen Kunden die Möglichkeit geben, die Sicherheit im eigenen Betrieb zu testen, ohne dass es zu üblen Konsequenzen kommt? Technik? Mitarbeiterverhalten? Live-Hacking? Dienstleistungen dieser Art bieten Ihnen Partner It- Unternehmen von uns. Sprechen Sie uns gerne an.
24. August 2021
Bei jeder größeren Überschwemmung laufen Tausende von Litern Heizöl aus. Auch bei der jüngsten Katastrophe wird dies wieder so gewesen sein… Mehr als ein Viertel aller deutschen Haushalte heizen mit Heizöl, wie Sie in dieser Grafik sehen können: Warum kommt es bei Überschwemmungen zu Heizölaustritt? Mit steigendem Wasserstand kann ein Öltank zum Schwimmen kommen. Dann können angeschlossene Leitungen und Rohre reißen oder brechen und Heizöl tritt aus. Auch kann es durch die Masse des Wassers zu Deformationen am Tank kommen. Er wird förmlich zusammengedrückt, was ebenfalls die Möglichkeit eines Ölaustritts fördert. Dekontaminationskosten Irgendwann erreicht man in einer hochwassergeschädigten Region wieder den Zustand, dass man sich mit dem ölverseuchten Erdreich befassen muss. Man kann das ja nicht einfach so lassen – es ist ebenso schädlich für die Gesundheit der Anwohner wie für die Umwelt. Das Erdreich muss abgetragen, entsorgt und ersetzt werden. Wie dies passiert, wird von den Gegebenheiten vor Ort abhängig sein. Im Zweifelsfall wird aber behördliche Anordnung ergehen und man wird darüber nachdenken müssen, wer für die Kosten aufkommt. Hier sollte es wenig böse Überraschungen geben, wenn der Wohngebäudetarif Regelungen in seinen Bedingungen bietet, die sich damit befassen und eine Übernahme regeln. Hier zur Orientierung ein Auszug aus den Bedingungen eines Wohngebäudeanbieters: „Kosten für die Dekontamination von Erdreich Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen, um 1. Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutauschen. 2. den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten. 3. insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen. Die Aufwendungen werden nur ersetzt, sofern die behördlichen Anordnungen aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind und eine nachweisliche Kontaminierung betreffen, die infolge dieses Versicherungsfalles entstanden ist.“ Hier sollte also zumindest das Gröbste gedeckt sein. Solche Regelungen können Sie inzwischen bei vielen Anbietern finden. Hinweis: Evtl. ist über diesen Weg auch die Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Schlamm und Unrat bei Teilüberflutungen darstellbar, die eigentlich nicht versichert sein dürften. Wenn der Bagger kommt, dann baggert der das ja alles mit weg. Das kann man im Hinterkopf behalten. Und die Haftpflichtseite? Es mag sehr theoretisch erscheinen, sich über die Haftung für Heizöltanks bzw. deren Inhalt Gedanken zu machen, wenn man die Bilder aus den Medien im Kopf hat – aber wir möchten das Thema dennoch gerne behandeln. Denn eines dürfen Sie nicht vergessen: Nicht bei jeder Überschwemmung tauchen Politiker auf oder THW und Bundeswehr rücken aus. Manchmal sind es nur einzelne unglücklich liegende Häuser in bestimmten Ortschaften. Und da ist eine Zuordnung der Quelle der Heizölverseuchung evtl. sehr einfach. Da Gefährdungshaftung besteht, ist es dann auch sehr einfach, Haftpflichtansprüche zu adressieren. Aber auch da muss man sich relativ wenig Gedanken machen, sofern eine Gewässerschadenhaftpflicht bestand bzw. eine solche Deckung im Rahmen der Privathaftpflicht. Werden nun vom Versicherer des Nachbarn oder von ausführenden Behörden Ansprüche gestellt, springt die Haftpflicht ein. Auch hier zeigt sich, dass ein durchdachtes Absicherungskonzept ohne Lücken in jeder Situation einiges an Sorgen wegfegt.
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