24. August 2021
Bei jeder größeren Überschwemmung laufen Tausende von Litern Heizöl aus. Auch bei der jüngsten Katastrophe wird dies wieder so gewesen sein… Mehr als ein Viertel aller deutschen Haushalte heizen mit Heizöl, wie Sie in dieser Grafik sehen können: Warum kommt es bei Überschwemmungen zu Heizölaustritt? Mit steigendem Wasserstand kann ein Öltank zum Schwimmen kommen. Dann können angeschlossene Leitungen und Rohre reißen oder brechen und Heizöl tritt aus. Auch kann es durch die Masse des Wassers zu Deformationen am Tank kommen. Er wird förmlich zusammengedrückt, was ebenfalls die Möglichkeit eines Ölaustritts fördert. Dekontaminationskosten Irgendwann erreicht man in einer hochwassergeschädigten Region wieder den Zustand, dass man sich mit dem ölverseuchten Erdreich befassen muss. Man kann das ja nicht einfach so lassen – es ist ebenso schädlich für die Gesundheit der Anwohner wie für die Umwelt. Das Erdreich muss abgetragen, entsorgt und ersetzt werden. Wie dies passiert, wird von den Gegebenheiten vor Ort abhängig sein. Im Zweifelsfall wird aber behördliche Anordnung ergehen und man wird darüber nachdenken müssen, wer für die Kosten aufkommt. Hier sollte es wenig böse Überraschungen geben, wenn der Wohngebäudetarif Regelungen in seinen Bedingungen bietet, die sich damit befassen und eine Übernahme regeln. Hier zur Orientierung ein Auszug aus den Bedingungen eines Wohngebäudeanbieters: „Kosten für die Dekontamination von Erdreich Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen, um 1. Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutauschen. 2. den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten. 3. insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen. Die Aufwendungen werden nur ersetzt, sofern die behördlichen Anordnungen aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind und eine nachweisliche Kontaminierung betreffen, die infolge dieses Versicherungsfalles entstanden ist.“ Hier sollte also zumindest das Gröbste gedeckt sein. Solche Regelungen können Sie inzwischen bei vielen Anbietern finden. Hinweis: Evtl. ist über diesen Weg auch die Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Schlamm und Unrat bei Teilüberflutungen darstellbar, die eigentlich nicht versichert sein dürften. Wenn der Bagger kommt, dann baggert der das ja alles mit weg. Das kann man im Hinterkopf behalten. Und die Haftpflichtseite? Es mag sehr theoretisch erscheinen, sich über die Haftung für Heizöltanks bzw. deren Inhalt Gedanken zu machen, wenn man die Bilder aus den Medien im Kopf hat – aber wir möchten das Thema dennoch gerne behandeln. Denn eines dürfen Sie nicht vergessen: Nicht bei jeder Überschwemmung tauchen Politiker auf oder THW und Bundeswehr rücken aus. Manchmal sind es nur einzelne unglücklich liegende Häuser in bestimmten Ortschaften. Und da ist eine Zuordnung der Quelle der Heizölverseuchung evtl. sehr einfach. Da Gefährdungshaftung besteht, ist es dann auch sehr einfach, Haftpflichtansprüche zu adressieren. Aber auch da muss man sich relativ wenig Gedanken machen, sofern eine Gewässerschadenhaftpflicht bestand bzw. eine solche Deckung im Rahmen der Privathaftpflicht. Werden nun vom Versicherer des Nachbarn oder von ausführenden Behörden Ansprüche gestellt, springt die Haftpflicht ein. Auch hier zeigt sich, dass ein durchdachtes Absicherungskonzept ohne Lücken in jeder Situation einiges an Sorgen wegfegt.