Die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung der Gesellschaft, des Gewerbes und der Indutrie, lässt ein neues Risikofeld entstehen. Eine konstant steigende Anzahl von Cybervorfällen und Hackerangriffen setzt sowowohl die Assekuranz wie auch die Wirtschaft vor komplett neue Herausforderungen. Unter diesen Bedingungen ist auch das Angebot an Cyberversicherungen am Markt rasant angestiegen.
Das schnelle Wachstum hat dazu geführt, dass es nach wie vor auf Bedingungsseite eine große und oft undurchsichtige Menge an Wordings und Klauseln gibt. Darüber hinaus ist es oft nicht einfach, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln oder zu definieren, welche Bereiche konkret unter den Cyberschutz fallen und versichert werden müssen. Deshalb möchten wir nun eine kleine Schritt - für - Schritt Anleitung geben.
Ein grundlegender Deckungsbaustein einer Cyberversicherung ist die Wiederherstellung der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit nach einem nach beispielsweise einem Cyberangriff, einem Hackereinbruch oder einer Implementierung einer Schadsoftware. Hierbei ist es wichtig zu bewerten, wie teuer die eingesetzten IT-Systeme sind und wie hoch die Kosten für eine Wiederherstellung von Betriebssystemen, Datenbanken und Verwaltungssystemen durch die eigene IT-Abteilung oder durch Fremddienstleister sind.
Für mittelständische Betriebe beispielsweise können diese Instandsetzungskosten, die für die Feststellung des
Schadens (IT-Forensik), die Installation von Programmen, Mehrkosten für Leihsysteme, neue Hard- und Softwarekomponenten sowie die Wiederherstellung von Datenbanken anfallen, bis zu 100.000 Euro betragen. Höhere Summen treffen produzierende Unternehmen mit teurem IT-Equipment wie Fertigungsstraßen und automatisierten Produktionsmaschinen. Alles dies sind aber Kosten, die durch eine geeignete Risikoanalyse korrekt erfasst werden können.
Ein weiterer wichtiger Kostenpunkt im Zusammenhang mit Cyberschäden sind die Kosten für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Dies gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, die an oder mit personenbezogenen Daten arbeiten/ verarbeiten und speichern.
Im Falle eines Cyberdatenvorfalls (zum Beispiel ein Datendiebstahl) sind beide Parteien auf anwaltliche Beratung angewiesen, sowohl der Versicherungsnehmer als auch die betroffenden Personen. Für den Versicherungsnehmer bietet es sich zudem oft an, eine PR-Agentur zur Beratung hinzuzuziehen, um öffentlichkeitswirksam den Angriff kompetent und sicher zu kommunizieren. Hier werden oft Informationsschreiben erstellt, die zur Informationspflicht und Wiederherstellung des Images dienen. Weitere Kosten können für Dienstleistungen zur Überwachung weiterer Identitätsdiebstählen entstehen.
Durch die vorgestellten DSienstleistungen lässt sich durchschnittlich also die Summe pro Person, deren Rechte verletzt wurden, auf ca. 50 € festlegen. In Zahlen heißt das, dass in einem Unternehmen mit 20.000 Kundendaten eine Versicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro nur für diesen Teil festgelegt werden sollte.
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um ein Unternehmen aus einer Branche mit digitalen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, benötigt man die Anzahl der gespeicherten Kreditkarten. Hier kann beispielsweise die Entschädigungsleistung für abhandengekommene Kreditkarten auf 20 € festgelegt werden. Ein Unternehmen mit 100.000 gespeicherten Kreditkarten müsste für den Cyberfall 2 Millionen Ero für diesen Bereich absichern.
Ein Cyberschaden führt in aller Regel auch immer zu einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs, da heutzutage kaum noch ein bestimmter Teilbereich der Wertschöpfung ohne IT funktioniert. Bezüglich der Dauer des Ausfalls kommt es natürlich auf die betroffenen Systeme und deren Wichtigkeit für den Gesamtprozess an und natürlich wie lange eine Wiederherstellung des betroffenen Systems benötigt. Daher sollte über die Ausfallzeit Ertragsausfälle und die Zahlung fortlaufender Kosten abgesichert werden.
Ein Cyberdrittschaden ist, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten aufgrund einer Datenrechtsverletzung, eines Datenverlustes, einer Persönlichkeits- oder Markenrechtsverletzung schädigt oder gegen Geheimhaltungsvereinbarungen verstößt. In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung im Rahmen des Versicherungspaketes, um Ansprüche befriedigen zu können. In einer normalen Betriebs- oder Berufshaftpflicht sind solch weitreichende Schäden oft nicht mitversichert. Zur Orientierung kann der KMU-Bereich dienen: Hier sind Versicherungssummen von 250.000 bis zu 1 Mio. Euro üblich. Hier sollte das Schadenpotential genauer besprochen werden.
Wenn die vorgenannte Punkte geklärt wurden, sollte jeder in der Lage sein, eine gute Auswahl an geeigneten Versicherungssummen zu bestimmen und damit eine optimale Absicherung gegen Cyberschäden zu definieren.
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