Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären ein Handwerker. Ein Heizungsinstallateur zum Beispiel…
Sie sind selbstständig, haben drei Mitarbeiter und Ihr Auftragsbuch ist randvoll. Regelmäßig rufen Leute an: Wartungsaufträge, Gasthermen einrichten, Warmwasser über Solaranlage… Kurzum: Es ist immer was zu tun. Entsprechend viele Rechnungen schreiben Sie regelmäßig. Die meisten Kunden zahlen mehr oder weniger zeitnah – und das ist wichtig, denn ein kleiner Teil an Kunden lässt sich damit sehr viel Zeit. Sie aber sind ein Handwerker, der seine Buchhaltung und sein Mahnwesen im Griff hat; daher fällt Ihnen so etwas auch auf. Folglich mahnen Sie mit Frist, Sie mahnen erneut und vielleicht auch noch ein drittes oder gar viertes Mal. Vielleicht rufen Sie auch mal an. Und irgendwann starten Sie dann das Mahnverfahren – vermutlich übergeben Sie das einem Anwalt und hoffen, dass die Sache bald erledigt ist. Sie haben ja nicht nur Arbeitszeit geliefert, sondern sind für das nötige Material auch mit Ihrem Firmengeld in Vorauslage gegangen. Schon deshalb wäre eine zeitnahe Bezahlung nicht nur fair, sondern insbesondere auch nötig. Denn sobald die Anzahl der säumigen Zahler steigt, kann das im Extremfall zur Insolvenz einer eigentlich florierenden Firma führen. Und weil man aus der Region stammt und die Leute vielleicht sogar persönlich kennt, ist man vielleicht zu zögerlich, um konsequent zu handeln.
Doch ein Gewerberechtsschutz löst das Problem. Ein solcher dürfte inzwischen bei jedem Anbieter auch einen Inkassodienst beinhalten (beziehungsweise kann ein solcher eingeschlossen werden), der kostenfreie oder zumindest vergünstigte Inkassodienste bietet. An einen solchen übergibt man eine offene Forderung einfach – und schon läuft ein professionelles Inkasso an. Selbst müssen Sie als Handwerker gar nicht mehr mahnen; das macht alles der Dienstleister. Es wird also gemahnt, eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen oder – wenn es keine Lösung gibt – das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet. Sie als Handwerker haben keine Arbeit mehr damit, kommen eventuell sogar schneller an Ihr Geld und erhalten mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, mit dem Sie auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen können. Wie es beim betroffenen Kunden ausschaut, wissen Sie ja – Sie waren schließlich bei ihm zu Hause zwecks Erledigung Ihrer Arbeiten.
Das ist ein Service-Goodie, das Ihnen der Gewerberechtsschutz bietet und das mit dem Wort „Mehrwert“ schon nicht mehr ausreichend beschrieben wird.
Ach ja, ehe wir es vergessen: Auch einen Vertragsrechtsschutz können Viele wieder erhalten. Der würde zum Beispiel dann helfen, wenn ein Kunde Ihres Handwerkerkunden aufgrund eines Mangels nicht zahlen möchte und Ihr Kunde in der Folge eventuell mit dem Auftraggeber wegen des Mangels streiten muss – und zusätzlich mit dem Hersteller, weil dessen Ware, die er verbaut hat, den Mangel hervorgerufen hat. Kann auch interessant sein.
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