Der Garten voller Schlamm und Unrat, die Firma steht still, weil nicht mehr anfahrbar… Greift die Elementardeckung?
Bei einer Überschwemmung findet Wasser ganz neue Wege. Welche Mengen an Erdreich und Urat auf diesen Wegen versetzt werden, zeigen die Bilder aus den betroffenen Gebieten. Ist das Wasser dann weg, bleibt doch der Schmutz.
Diesen zu beseitigen wird nicht immer ohne fremde Hilfe möglich sein. Kein Problem, oder? Aufräumkosten sind ja gedeckt…
Kein Sachschaden?
Das ist aber nicht der Fall, wenn es keinen Sachschaden gab. Flossen die Fluten „nur“ durch den Garten und verschonten das Haus, ist der Garten nun eine braun-matschige Fläche. Aber es gibt in aller Regel keinen Versicherungsfall, weil der Sachschaden fehlt.
Selbiges Problem besteht, wenn durch die Wassermassen aufgrund von Unterspülung Boden abrutscht. Ein nur nach Liste versicherter Fall. Aber ohne Sachsubstanzschaden an versicherten Dingen wird keine Leistung fließen.
Aus diesem Grund greift auch keine Betriebsunterbrechungsdeckung bei Firmen, die „nur“ aufgrund nicht mehr vorhandener Infrastruktur nicht mehr arbeiten können, selbst aber verschont blieben.
Lösung über Bepflanzungen?
Die geschilderte Problematik lässt sich auch nicht lösen. Allerdings könnte sich der benötigte Sachschaden evtl. über Schäden an Bepflanzungen auf dem Versicherungsgrundstück darstellen lassen, sofern diese in einem Tarif zu den versicherten Sachen zählen. Wenn Autos mitgerissen werden, wird auch der Rhododendron nicht standhalten können.
In unseren Wohngebäude-Deckungskonzepten wäre das – natürlich abhängig vom Einzelfall – eine mögliche Hintertür zur Darstellung eines Versicherungsfalls. Bepflanzungen in der Deklaration der versicherten Sachen – natürlich wird das nur die Übernahme der Aufräumkosten Die Betriebsunterbrechung braucht weiterhin den Sachschaden, aufgrund dessen ein Arbeiten nachvollziehbar nicht mehr möglich ist.
Wie immer sind das nur beispielhafte Nennungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit hilfreich zur Seite.
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