Für Kammerberufe gibt es mit der Betriebs-/Praxisausfallversicherung von mehreren Anbietern sehr gute Lösungen für den Ausfall des Chefs. Aber was ist mit Handwerkern?
Je kleiner ein Handwerksbetrieb ist, desto wichtiger ist in der Regel der Chef für die Arbeitsfähigkeit. Ein Meister, ein Geselle, ein Auszubildender – da braucht man grundsätzlich schon jeden. Fällt nun der Meister aus, wird man viele Aufträge schlicht nicht ausführen können. Hier kann die finanzielle Situation durch die Zahlungsmoral der Kunden oder aber durch Vorleistungen für Material, das man für die sicher geglaubten Aufträge bereits bestellt hat, schnell sehr viel angespannter sein als in einer Anwaltskanzlei. Schutz wäre also noch dringlicher vonnöten – nur gibt es kaum Absicherungsmöglichkeiten, die so weit geöffnet wurden, dass auch unser beispielhafter Handwerksmeister hätte versichert werden können.
Es gibt Lösungen!
Bei ausgewählten Anbietern steht dieser sinnvolle Schutz mehr als 1.300 Berufsgruppen offen. Darunter finden Sie auch alle gängigen Handwerksberufe.
Die vereinbarte Versicherungssumme steht für eine Haftzeit von bis zu 24 Monaten zur Verfügung (die Summe selbst bezieht sich auf 12 Monate und stünde dann ggf. zweimal zur Verfügung). Die Karenzzeit kann in Stufen von 21 bis 100 Tagen festgezurrt werden – ganz so, wie es passt. Bei Unfall oder bei einem mind. 48-stündigen stationären Krankenhausaufenthalt, wird die Karenzzeit übrigens um 7 Tage verkürzt.
Leistungsauslöser sind dann Krankheit oder Unfall, Quarantäne (bitte aktuelle Beschränkungen beachten!), Sachschäden und sonstige Verhinderungsgründe.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen können auf Wunsch eingeschlossen werden.
Dies trifft auch auf den Kündigungsverzicht bis zum 65. Lebensjahr zu, was ein Alleinstellungsmerkmal zu anderen Angeboten am Markt darstellen dürfte.
Auf Wunsch und bei Einschluss kann die Absicherungshöhe in den ersten fünf Vertragsjahren bis zum Alter von 45 Jahren ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 30 % angehoben werden. Mit einer standardmäßigen jährlichen Dynamik von 2,5 % wird der Geldentwertung gegengewirkt.
Weitere Details erfajhren Sie bei uns. Selbstverständlich gelten auch hier die bekannten steuerlichen Vorteile: Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar und die Versicherungsleistung ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Wir wünschen viel Erfolg und sind bei Fragen immer gerne für Sie da!
tel.: +49 30 921 049 73-0
fax: +49 30 921 049 73-9
@: info@berlin-insurance.com
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