Die passende Wahl fällt von Kunde zu Kunde unterschiedlich aus.
Die Pflegevorsorge stellt einen entscheidenden Teil der Altersvorsorge dar. Laut Statistik wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von der Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Die staatliche Versicherung bietet hierbei nur einen teilweisen Kostenschutz. Um entstehende Finanzierungslücken zu schließen, ist der Abschluss einer entsprechenden Pflegezusatzversicherung unumgänglich. Denn kann man selbst nicht für die anfallenden Kosten aufkommen, werden unter Umständen die eigenen Kinder in die Pflicht genommen, für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zu zahlen.
Soll hierbei die Wahl auf eine Pflegerente oder auf ein Pflegetagegeld fallen? Nachfolgend eine Gegenüberstellung, welche die Unterschiede der beiden Varianten herauskristallisiert.
Pflegerente Pflegetagegeld
Leistungsmerkmale - Zahlung einer monatlichen Rente - Zahlung eines festen Tagessatzes
ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- dynamisch ansteigend - konstant
Beiträge konstante Beiträge während der günstige Beiträge in jungen Jahren
Gesamtdauer jedoch ständige Anpassung nach
Erfordernissen des Kollektivs
Dauer der Beitragszahlung bis zum Eintritt des Pflegefalls meist über den Eintritt des Pflege-
falls hinaus
Eintrittsalter bis ins hohe Alter möglich Abschluss im hohen Alter nur bei
wenigen Anbietern möglich
Todesfallleistung bei einigen Gesellschaften im Lei- nein
stungsumfang eingeschlossen
Überschussbeteilligung ja nein
Wahrscheinlichkeit der Beitragssteigerung gering hoch
Anfangsbeitrag hoch gering
Für eine detaillierte Beratung und Empfehlung von entsprechenden Tarifen und Gesellschaften stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
tel.: +49 30 921 049 73-0
fax: +49 30 921 049 73-9
@: info@berlin-insurance.com
Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und holen Sie sich die VEMA Makler App!